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Verfahren der 2. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a., Az. 2 KLs 215 Js 15815/24 (14/25)

Wegen sexuellen Missbrauchs standen am 10. und am 18. März 2026 Hartmut Ebbing, der eh. Ex-FDP-Bundestagsabgeordnete und Schatzmeister der Deutsch Israelischen Gesellschaft , und eine 8 fache Mutter vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig. Bereits am 2. Verhandlungstag wurden die Plädoyers verlesen und das Urteil gesprochen. Die Strafkammer verzichtete darauf, die Kinder vor Gericht zu laden.

Allein aufgrund von Chat-Nachrichten sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Angeklagte Ebbing sexuellen Missbrauch an einem 7 Jährigen im Jahr 2021 vorgenommen hat. Ebbing wurde zu 2 Jahren und 10 Monaten ohne Bewährungsstrafe verurteilt.

Den Ermittlungen und den Prozess in Niedersachsen war ein Verfahren in Berlin im Februar 2025 vorausgegangen. Dort wurde der erst im Juni 2024 gewählte Schatzmeister der vom Amtsgericht wegen der Verbreitung und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Obwohl der Strafbefehl bzw. der Urteilsspruch vor einem Jahr rechtskräftig war, bat der Angeklagte um Stillschweigen, damit er seine Amtsgeschäfte bei der Deutsch Israelischen Gesellschaft (DIG) als Schatzmeister fortsetzen könne. Dem Berliner Gericht  war offensichtlich angesichts weiterer Ermittlungen nicht bewusst, dass unter den 9000 Mitglieder der binationalen Organisation sich etwa 1700 Mitglieder vom Jungen Forum im Alter von 14 – 35 Jahren befinden.  

Seine Begründung war, dass er nach dem 7. Oktober ‚unabkömmlich‘ sei. Die politische Wichtigkeit seiner Person für die DIG betonte er sogar noch einmal vor der Strafkammer, was in der Braunschweiger Verhandlung auf Unverständnis stieß. Der Angeklagte instrumentalisiere selbst das Hamas Massaker im Oktober 2023 für seine Zwecke in dem Strafverfahren, meinte der Staatsanwalt im Plädoyer.

Ebbing hätte sein Amt als Schatzmeister nach dem Berliner Gerichtsurteil und den weiteren Ermittlungen schon mindestens vor einem Jahr niederlegen müssen. Stattdessen benutzte er die Zeit dazu, unsere langjährige und erfahrene DIG Geschäftsführerin, aus bislang überhaupt nicht transparent gemachten Gründen fristlos kündigen zu lassen! Nach seiner Wahl im Herbst 2024 begannen heftige Streitereien, die die Israel solidarischen Veranstaltungen vor Ort eher behinderten als diese von der Berliner Geschäftsstelle unterstützt zu wissen. Ebbing beanspruchte die Geschäftsleitung und das Präsidium ließ ihn gewähren. Bereits im März 2025 wurde ohne Angaben von Gründen die erste fristlose Kündigung ausgesprochen.  

Kurz vor der Aufdeckung der Strafbefehle und der Bewährungsstrafe wegen Kinderpornografie, vertrat Ebbing am 28. Januar 2026  die DIG noch vor einem Berliner Arbeitsgericht. In der 20 minütigen Verhandlung soll er immer wieder  dazwischen gerufen haben, sie, die Geschäftsführerin habe sich „verweigert!“ „Alles schlichtweg falsch!“ Erst am 6. Februar 2026, also eine Woche nach der Arbeitsgerichtsverhandlung, folgte er der Aufforderung des Präsidenten sein Amt niederzulegen und aus der DIG auszutreten. Das DIG-Präsidium erklärte, „eine strafrechtliche Verurteilung wegen Kinderpornographie war uns bis zur Veröffentlichung des BILD‑Artikels nicht bekannt.“

Seine Bewährungsstrafe von 10 Monaten vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten sei sehr „großzügig“ gewesen, fand die Braunschweiger Richterin, denn es handle sich dort bereits um mehr als 10 Straftaten. Im Berliner Gerichtsverfahren wurden Chat-Nachrichten und Bilddateien erst sichergestellt, die die Ermittler zu den Straftaten und zu dem Braunschweiger Verfahren führten. Die Berliner Strafe wurde nun im Urteil der Braunschweiger Strafkammer hinzugerechnet.

Ebbing bestritt trotz dreimaliger Befragung den Missbrauch. Alles sei nur seine Phantasie und niemals realisiert worden. Über „Detailarmut“ bei der Beweisführung aus den Chat-Nachrichten klagte auch sein Anwalt und plädierte auf Freispruch. Dem entgegnete die Richterin, es seien genug Erkenntnisse aus den Chat-Nachrichten vorhanden, um die Straftaten beweisen zu können. Das Gesamtvolumen des nur in 10 Wochen erstellten Chat-Verläufen betrage 560 Seiten, durch das sich auch die Schöffen hindurch quälen mussten.

Darin fand der Staatsanwalt viele Belegstellen, dass Ebbing immer wieder systematisch, dominant und gezielt die Mutter drängte, ihre Kinder nach seinen sexuellen Phantasien für ein reales Date mit Familienpetting vorzubereiten.Eine Tochter solllte sie im schwarzen Negligé zeigen. Die Mutter habe sich öfters gewehrt und ihre Bedenken geäußert. Doch Ebbing sei es immer wieder gelungen, sie zu „manipulieren“ und sie zu „Straftaten zu triggern“. So kam es zu einem Date im September 2021. Unter der Dusche habe Ebbing dann den siebenjährigen Sohn angefasst. Im Chat schrieb Ebbing selbst er habe ihn „gerubbelt“. Die Bezeichnung „rubbeln“ sei 64 mal in den Nachrichten erwähnt worden.

An der Realisierung seiner sexuellen Wünsche ist er allerdings bei diesem Date gestört worden. Nachbarn kamen spontan an jenem Abend zu Besuch. Ebbing, der darüber wütend war und unbefriedigt wieder nach Berlin fuhr, habe die Nachbarn im Chat als „underdogs“ und „Heuschrecken“ beschimpft. Zum Angeklagten gewandt fragte der Staatsanwalt, was wäre gewesen, wenn die Nachbarn nicht seine Pläne durchkreuzt hätten?

Aus den „erschreckend widerlichen Chats“ wolle sie nichts wiederholen, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung und bezog sich auf den beweisführenden Vortrag des Staatsanwaltes und seine Schlussfolgerungen. Aus den Nachrichten sei nach Ansicht des Gerichts eindeutig klargeworden, dass es sich um keinen spontanen Missbrauch sondern um einer „von langer Hand geplanten Tat an den Kindern“ gehandelt habe. Ebbing habe mit Hilfe der Mutter ihre Familie zerstört.

Die Lehrerin, die ihre Kinder trotz immer wieder geäußerte Bedenken „vorbereitete“ und noch nach dem Date Nacktfotos von ihren Kindern machte, sei nicht das Opfer sondern die Kinder. Die Kinder seien entwurzelt, auseinandergerissen und leben getrennt voneinander. Die Mutter habe ihre Bedürfnisse nach Anerkennung und einer Beziehung über das Selbstbestimmungsrecht ihrer Kindern bzw. nächsten Schutzbefohlenen gestellt. Schon in der Grundschule lernen Kinder „nein“ zu sagen – gerade zu fremden Männern! Deshalb habe das Gericht entschieden über das vom Staatsanwalt geforderte Strafmaß von einem Jahr auf 1 Jahr und 6 Monate auf Bewährung zu gehen. Die Mutter und Lehrerin erwartet noch ein Disziplinarverfahren und Sorgerechtsstreit. Ihr Beamtenstatus wird mit dieser Strafe vermutlich aberkannt. Obwohl  nach dem Gericht nicht zu erwarten ist, dass die Angeklagte  wieder straffällig wird, trägt sie die Hauptlast der pädophilen Straftaten. 

Im Gegensatz zu dem ehemaligen DIG Schatzmeister, der nach den Ausführung seines Anwaltes nichts mehr zu sagen hatte, ergriff die Angeklagte das Wort, sie sehe ihre Schuld ein und diese „Schuld an den Kindern wird sie ihr ganzes Leben begleiten“.